Rahmenbedingungen
Staatliche Forschungs-, Entwicklungs- und Fördermaßnahmen sowie günstige Finanzierungsmöglichkeiten beschleunigten in den 90er Jahren die Fortschritte in der Entwicklung der deutschen Windtechnologie. Seit April 2000 unterstützen gesetzlich garantierte Einspeisevergütungen im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Planungssicherheit für die Windbranche. Die Erzeuger von Strom aus Windenergie erhalten eine garantierte Vergütung pro kWh. Die Anfangsvergütung für neue Windenergieanlagen an Land beträgt seit dem 1. Januar 2009 9,2 EURct/kWh (davor 8,03 EURct/kWh). Dieser Wert wird für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr um ein Prozent gesenkt; ab 1. Januar 2012 erhöht sich die Degression auf 1,5 Prozent. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt in Deutschland zudem vom Standort der Windenergieanlage ab. Bei Offshore-Anlagen beträgt die Vergütung über das EEG 15 EURct/kWh für die ersten zwölf Jahre.
Das EEG ist Grundlage der stabilen Entwicklung der deutschen Windkraftindustrie. Neben der damit verbundenen Planungssicherheit bietet es der Branche auch Anreize zur technischen Weiterentwicklung, wodurch die Kosten für Windstrom deutlich gesenkt werden konnten. An manchen Standorten ist die Windenergie bereits heute wettbewerbsfähig. In Deutschland gibt es deshalb mittlerweile auch die Möglichkeit der Direktvermarktung des erzeugten Windstroms; der Großteil des erzeugten Windstroms wird aber weiterhin über das EEG vergütet.
Mit der EEG-Novelle 2009 wurden unter anderem Anreize für eine verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen, zum Beispiel durch den sogenannten Systemdienstleistungsbonus, eingeführt. Seit 2011 müssen neue Onshore-Anlagen bestimmte Eigenschaften zur Netzregelung erbringen; dafür erhalten sie mit dem Systemdienstleistungsbonus eine um 0,5 EURct/kWh erhöhte Anfangsvergütung. Die ab 1. Januar 2012 geltende EEG-Novelle begünstigt weiter das Repowering – den Ersatz älterer Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen. Ab Januar 2012 wird der Repowering-Bonus von 0,5 EURct/kWh allerdings auf Anlagen beschränkt, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Zur Förderung des Repowerings wurde zum 01. Januar 2010 zudem eigens die Repowering-InfoBörse gegründet, die am 26. März 2010 ihre Arbeit aufnahm. Die Informationsbörse mit Sitz in Hannover unterstützt Gemeinden und Kommunen beim Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen.
Zur Sicherung des Flugverkehrs müssen WEA in Deutschland ab einer Gesamthöhe von 100 m befeuert werden. Diese „Beleuchtung“ führt allerdings häufig zu Akzeptanzproblemen; eine modifizierte Befeuerung und der künftige Einsatz von Transpondern in Kleinflugzeugen können hier Abhilfe schaffen.














