Rahmenbedingungen
Der Einsatz von Wasserkraftanlagen lohnt sich vor allem an Standorten mit zuverlässig nutzbarem Wasseraufkommen und guten Anschlussmöglichkeiten an das bestehende Stromnetz. In Regionen mit derzeit noch in geringem Umfang ausgebauten Stromnetzen kann ein Wasserkraftwerk als Zentrum eines Inselsystems den wirtschaftlichen Aufschwung einer ganzen Region unterstützen.
Der Bau von großen Wasserkraftwerken ist mit Eingriffen in die Landschaft verbunden; vor allem dort, wo die nötige Fallhöhe künstlich geschaffen werden muss. Bei der Planung eines Wasserkraftwerks müssen deshalb wasser-, natur- und landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden.
Kleinwasserkraft (Small Hydropower, SHP) gilt im Gegensatz zur sogenannten „Großen Wasserkraft“ als erneuerbar, sauber und zuverlässig. Es gibt jedoch keinen internationalen Konsens über die Definition von Kleinwasserkraft. In Deutschland zählen Anlagen bis zu einer Leistung von 1 MW zur Kleinwasserkraft. In China kann sich Kleinwasserkraft auf Leistungen von bis zu 50 MW, in Indien bis zu 25 MW und in Schweden auf kleine Anlagen bis zu 1,5 MW beziehen. Eine Gesamtleistung von bis zu 10 MW soll die allgemein anerkannte Norm der European Small Hydropower Association (ESHA) und der Europäischen Kommission werden.













