Rahmenbedingungen

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken. Die deutsche Bundesregierung hat daraufhin beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) festgelegt, dass in Neubauten der Energiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilsweise mit erneuerbaren Energien gedeckt werden muss, d.h. beispielsweise über Solarwärmeanlagen. Den Bundesländern bleibt es überlassen, diese Verpflichtung auf Bestands- bzw. Altbauten zu übertragen. Weitere Anreize zur Installation solarthermischer Anlagen wurden in Deutschland mit dem sog. Marktanreizprogramm (MAP) geschaffen.

Die Solarförderung besteht aus zwei Förderbereichen: Erstens, den Investitionskostenzuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für kleinere Anlagen zumeist privater Investoren. Gefördert werden hochinnovative Technologien wie z.B. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung oder Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung.

Zweitens, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen im Rahmen des KfW-Programms erneuerbare Energien für größere Anlagen zumeist gewerblicher Investoren. Darunter fallen u.a. Wärmenetze und Wärmespeicher. Diese Förderung wird in Deutschland durch zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Bundesländern und Kommunen noch ergänzt.

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