Rahmenbedingungen
Der Einsatz von oberflächennaher Geothermie ist weltweit in vielen Regionen möglich und eignet sich insbesondere für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnblocks, öffentliche Einrichtungen, Verwaltungen, Krankenhäuser und Schulen oder Gewerbebetriebe. Tiefengeothermische Projekte benötigen neben günstigen natürlichen Voraussetzungen stabile politische Rahmenbedingungen. Relevant sind hierbei vor allem bergrechtliche Fragen sowie Regelungen zur Nutzung und Wiedereinbringung des gewonnen Thermalwassers.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Anschluss von Geothermie-Kraftwerken an das Stromnetz sind klare rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Stromeinspeisung.
In Deutschland wird die Stromerzeugung aus Geothermie abhängig von der Anlagengröße durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das bestehende Investitionshemmnis des Fündigkeitsrisikos wird durch langfristige Finanzierungsmodelle und Versicherungslösungen gemindert. In Deutschland kann die KfW Bankengruppe – die Förderbank des Bundes und der Länder – über das im Auftrag der Bundesregierung aufgelegte Programm "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie" Darlehen für geothermale Tiefbohrungen gewähren. Ein Kooperationspartner aus der Versicherungsindustrie unterstützt die KfW durch anteilige Risikoübernahme.













