Rahmenbedingungen
Förderprogramme weltweit schaffen durch Investitionszuschüsse oder Steuererleichterungen einen Anreiz zur Umstellung auf umweltfreundliche Biobrennstoffe. Zudem ist das Interesse an Biomasseheizungen aufgrund steigender Öl-, Gas- und Strompreise stark gewachsen. Auch die Festschreibung eines Mindestanteils der Energieversorgung durch Erneuerbare im Gebäudebereich kann sich als wirksame ordnungspolitische Fördermaßnahme erweisen.
In Deutschland ist ein solcher Mindestanteil im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auf Bundesebene seit 01.01.2009 festgeschrieben. Zudem werden in Deutschland über das sogenannte Marktanreizprogramm (MAP) Biomasseanlagen im Gebäudebestand sowie Biomasseanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme finanziell gefördert. Folgende Anlagen sind förderwürdig: Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Das enorme Marktwachstum der dezentralen Stromerzeugung aus fester Biomasse wurde in Deutschland durch das EEG ermöglicht, das Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien langfristig gesetzlich garantiert.












