Rahmenbedingungen
Die 2009 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung erneuerbarer Energien stützt in der Europäischen Union den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, 20 Prozent des Endenergieverbrauchs in der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 aus erneuerbaren Energien zu decken. In Deutschland haben sich insbesondere die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffenen Rahmenbedingungen als wirksamer Wachstumsmotor für die junge Biogasbranche erwiesen. Das EEG sichert den Vorrang von Strom aus erneuerbaren Energien bei der Einspeisung ins öffentliche Netz und die Vergütung des eingespeisten Stroms mit einem über 20 Jahre gleichbleibenden Einspeisetarif.
Die ab 1. Januar 2012 geltende EEG-Novelle wird einige Veränderungen für die deutsche Biogasbranche mit sich bringen. Die Vergütung orientiert sich künftig an Einsatzstoff-Vergütungsklassen. Der Einsatz von Mais wird gedeckelt und eine hohe Wärmenutzung als Grundvoraussetzung für den Betrieb von Biogasanlagen festgeschrieben. Neu ist außerdem die Förderung kleiner landwirtschaftlicher Biogasanlagen (Leistungsklasse 75 kW) mit mindestens 80 % Gülleeinsatz. Die klimaschädlichen Methanemissionen aus offenen Güllebehältern werden durch die energetische Nutzung der Gülle in Biogasanlagen weitgehend vermieden.
Andere Staaten verpflichten ihre konventionellen Energieerzeuger zur Erfüllung einer Erneuerbare-Energien-Quote über den Kauf von grünen Zertifikaten von Anlagenberteibern auf eigens dafür eingerichteten nationalen Börsen.












